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   BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64   

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https://dejure.org/1966,5670
BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64 (https://dejure.org/1966,5670)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1966 - 1 RA 281/64 (https://dejure.org/1966,5670)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1966 - 1 RA 281/64 (https://dejure.org/1966,5670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begehrung von vorzeitigem Altersruhegeld nach dem Angestelltenversicherungsgesetzes - Zuordnung eines ehemaligen Beamten zum Kreis der berufsmäßigen Arbeitnehmer - Ernsthafte Anzeichen für eine Arbeitsbereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.01.1966 - 1 RA 305/63
    Auszug aus BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64
    Dies setzt, wie das Bundessozialgericht (BSG) schon wiederholt entschieden hat, voraus, daß der Kläger in dem nach dem Gesetz maßgeblichen Jahreszeitraum (März 1958 bis Februar 1959) die in §§ 75 und 76 AVAVG genannten Voraussetzungen erfüllt hat; es genügt daher nicht, daß er in dieser Zeit nur ohne Arbeit, und Erwerb gewesen ist; er muß vielmehr als Arbeitnehmer anzusehen, vermittlungsfähig und ernstlich bereit gewesen sein, eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben (vgl. Urteile vom 12. Januar 1966 - 1 RA 305/63 - und vom 23. März 1966 - 1 RA 175/62 - ferner BSG 18, 281 und 20, 190).

    Es ist deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen, daß ein Ruhestandsbeamter arbeitslos i. S. von § 25 Abs. 2 AVG ist (vgl. BSG im SozR Bl. Aa 37 Nr. 33 zu § 1248 der Reichsversicherungsordnung - RVO - ferner BSG 23, 235 = SozR Bl. Aa 43 Nr. 37 zu § 1248 RVO und Urteile vom 23. Juli 1965 - 1 RA 143/63 - und vom 12. Januar 1966 - 1 RA 305/63 -) Dies hat auch die Beklagte in der mündlichen Verhandlung nicht mehr bestritten.

    Die Rechtsprechung verlangt deshalb, daß die Arbeitsbereitschaft des Gemeldeten durch objektive Umstände so eindeutig dargetan ist, daß daran kein vernünftiger Zweifel besteht (BSG 20, 190, 197 = SozR Bl. Aa 21 Nr. 19 zu § 1248 RVO und Urteil vom 12. Januar 1966 - 1 RA 305/63 -).

  • BSG, 23.03.1966 - 1 RA 175/62

    Vorzeitiges Altersruhegeld - Ununterbrochene Arbeitslosigkeit - Vorübergehende

    Auszug aus BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64
    Dies setzt, wie das Bundessozialgericht (BSG) schon wiederholt entschieden hat, voraus, daß der Kläger in dem nach dem Gesetz maßgeblichen Jahreszeitraum (März 1958 bis Februar 1959) die in §§ 75 und 76 AVAVG genannten Voraussetzungen erfüllt hat; es genügt daher nicht, daß er in dieser Zeit nur ohne Arbeit, und Erwerb gewesen ist; er muß vielmehr als Arbeitnehmer anzusehen, vermittlungsfähig und ernstlich bereit gewesen sein, eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben (vgl. Urteile vom 12. Januar 1966 - 1 RA 305/63 - und vom 23. März 1966 - 1 RA 175/62 - ferner BSG 18, 281 und 20, 190).
  • BSG, 23.07.1965 - 1 RA 143/63
    Auszug aus BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64
    Es ist deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen, daß ein Ruhestandsbeamter arbeitslos i. S. von § 25 Abs. 2 AVG ist (vgl. BSG im SozR Bl. Aa 37 Nr. 33 zu § 1248 der Reichsversicherungsordnung - RVO - ferner BSG 23, 235 = SozR Bl. Aa 43 Nr. 37 zu § 1248 RVO und Urteile vom 23. Juli 1965 - 1 RA 143/63 - und vom 12. Januar 1966 - 1 RA 305/63 -) Dies hat auch die Beklagte in der mündlichen Verhandlung nicht mehr bestritten.
  • BAG, 14.07.1965 - 1 AZR 343/64

    Kompetenzbereich - Schuldhafte Überschreitung - Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64
    Diese - für ihn im Berufungsverfahren ohne nachteilige Auswirkung gebliebene - Feststellung hat der Kläger, nachdem er gemäß §§ 106 Abs. 1, 153, 155, 165 SGG auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - im Urteil vom 14. Juli 1965 (1 AZR 343/64, abgedr. in NJW 1965 S. 2268 = "Arbeitsrechtliche Praxis" 1966 Nr. 2 zu § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) hingewiesen worden war, im Laufe des Revisionsverfahrens mit zulässigen und begründeten Revisionsrügen angegriffen.
  • BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 325/62

    Anforderungen an die Arbeitslosigkeit - Haupttätigkeit des Versicherten -

    Auszug aus BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64
    Es ist deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen, daß ein Ruhestandsbeamter arbeitslos i. S. von § 25 Abs. 2 AVG ist (vgl. BSG im SozR Bl. Aa 37 Nr. 33 zu § 1248 der Reichsversicherungsordnung - RVO - ferner BSG 23, 235 = SozR Bl. Aa 43 Nr. 37 zu § 1248 RVO und Urteile vom 23. Juli 1965 - 1 RA 143/63 - und vom 12. Januar 1966 - 1 RA 305/63 -) Dies hat auch die Beklagte in der mündlichen Verhandlung nicht mehr bestritten.
  • BSG, 28.02.1963 - 12 RJ 300/61

    Witwenrente - Berufsunfähigkeitsrente - Vorzeitiges Altersruhegeld -

    Auszug aus BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64
    Dies hat das BSG außer bei pensionierten Beamten z. B. auch bei Versicherten angenommen, die zuletzt jahrelang Hausfrauen gewesen sind und sich erst in vorgerücktem (rentenfähigem) Alter beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet haben (vgl. BSG 18, 287; 20, 190; SozRecht RVO § 1248 Bl. Aa 25 Nr. 21).
  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 239/60
    Auszug aus BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64
    Die Rechtsprechung verlangt deshalb, daß die Arbeitsbereitschaft des Gemeldeten durch objektive Umstände so eindeutig dargetan ist, daß daran kein vernünftiger Zweifel besteht (BSG 20, 190, 197 = SozR Bl. Aa 21 Nr. 19 zu § 1248 RVO und Urteil vom 12. Januar 1966 - 1 RA 305/63 -).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Krankengeld bei fehlender erneuter

    Soweit der Revisionserwiderung, wonach die am 11.12.2008 ausgestellte AU-Bescheinigung auf die (AU-)Feststellung am 9.12.2008 hätte bezogen werden müssen, sinngemäß eine Verfahrensrüge entnommen werden könnte, hat der Kläger iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG nicht alle Tatsachen bezeichnet, die den Mangel ergeben sollen (vgl § 164 Abs. 2 S 3 SGG; BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 68 ff, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 27 f mwN; ausführlich zu den Anforderungen s ferner BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R - RdNr 21 mwN; zur Anwendung auf eine Verfahrensrüge des Revisionsbeklagten vgl BSG Urteil vom 24.5.1966 - 1 RA 281/64 - Juris RdNr 15 = AP Nr. 12 zu § 554 ZPO; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 24; Zeihe, SGG, Stand Juli 2014, § 164 RdNr 32a) .
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

    Soweit die Revisionserwiderung die Verfahrensrüge erhebt (zu den Darlegungsvoraussetzungen vgl § 164 Abs. 2 S 3 SGG; näher BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 68 ff, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 27 f mwN; ausführlich zu den Anforderungen s ferner BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R - RdNr 21 f mwN; zur Anwendung auf eine Verfahrensrüge des Revisionsbeklagten vgl BSG Urteil vom 24.5.1966 - 1 RA 281/64 - Juris RdNr 15 = AP Nr. 12 zu § 554 ZPO; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 24; Zeihe, SGG, Stand Juli 2014, § 164 RdNr 32a) und geltend macht, das LSG hätte sich gedrängt fühlen müssen, durch die zeugenschaftliche Vernehmung von Dr. K. aufzuklären, dass er im Rahmen des Telefonats am 5.3.2012 eine AU-Feststellung getroffen habe, muss der Verfahrensrüge wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit des Beweisthemas der Erfolg versagt bleiben.
  • BSG, 21.09.1966 - 1 RA 36/63
    ist nur, ob die Klägerin die Voraussetzungen des ersten Halbsatzes des 5 82 Abs° 1 Satz 1 AVG erfüllte Unerheblich ist, daß die Versicherungspflicht der Klägerin schon am 500 Oktober 1954 -also Vor dem Inkrafttreten des EUR 82 Abs° 1 AVG (am 1° Januar 1957)- weggefallen ist; der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, die in dem Urteil des 40 Senats vom 10 Juli 1959 (BSG 10" 127 ff) zu der gleichleutenden Vorschrift des 5 1303 Abs" 1 EVO vertreten werden isto Es kommt deshalb allein darauf an, ob die Klägerin nach @ 10 AVG -"eit 10 Januar 1957- zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt ist" Hierzu hat das LSG festgestellt? die Klägerin habe "in der Zeit zwischen April 1947 und dem 500 April 1948" Beiträge zur Versicherungsenstalt des Landes Thüringen entrichtet und sie sei "vom 1° Januar 1951 bis 310 Oktober 1954 engestelltenversicherungspflichti; beschäftigt" gewesen; es hat außerdem aber auch festgestellt" daß die Klägerin "weder für 60 Kalendermonate Beiträge entrichtet (noCh nach dem 310 Oktober1954 eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen) hat"; es hat also zwar nicht die Anzahl der von der Klägerin entrichteten Beiträge ausdrücklich festgestellt" es hat aber eindeutig festgestellt"(und nicht, wie die Beklagte meint, "unterstellt"), daß nicht für mindestens sechzig Kalendermonate Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet sind" Die Klägerin hat sich mit der Revision nicht gegen diese Feststellungen gewandt9 wohl aber hat die Beklagte -erstmals im Revisionsverfahrenunter Vorlage von Beweismitteln7 nämlich der Quittungskarte Nr° 1 der Klägerin9 geltend gemacht, die Klägerin habe nicht nur bis 300 April 1948" sondern bis 30c September 1948 Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt $hdringen entrichtet, insgesamt somit ..5- für mindestens 60 Monaten Nach der Eintragung in der Quittungskarte Nro 1, welcher der vorgeschriebene Firmenlstempel und die Unterschrift des Arbeitgebers nicht beigefügt sind" ist die Klägerin im Jahre 1948 vom 10 Januar beschäftigt gewesen° Zwar hat die von der Beklagten erst im Revisionsverfahren vorgelegte Quittungskarte Nr" 1 -wie sich aus den Rentenakten ergibtder Beklagten schon vor Beginn desggerichtlichen Verfahrens vorgelegen; die Be- klegte hätte sich deshalb schon in den Vorinstanzen auf die Eintragungen in der Quittungskarte berufen können, zumal nicht ersichtlich ist" auf welche Unterlagen sich das LSG bei seiner Feststellung" die Klägerin habe nicht für mindestens sechzig Monate Pflichtbeiträge entrichtet, gestützt hato Die Feststellungen des LSG über die Dauer der Beitragsentrichtung haben sich 3edoch im Berufungsverfahren für die Beklagte nicht nachteilig ausgewirkt7 weil das LSG aus anderen Gründen -nämlich wegen Nichteinhaltung der Fristen des 5 82 Abs° 4 AVG aF- den ablehnenden Bescheid der Beklagten vom 3" März 1961 fürrechtmäßig gehalten hat; auf die tatsächlichen Feststéllungen des LSG über die Dauer der ?flichtbeitragszeiten kommt es aber nach der während des Revisionsverfahrens eingetretenen rückwirkenden Rechtsänderung nunmehr entscheidend ano Die Beklagte hat im Revisionsverfahren unter Angabe von Tatsachen und Beweismitteln geltend gemacht, die Feststellung des LSG über die Dauer der Beitragsentrichtung sei unrichtig° Unter diesen Umständen darf das Revisinns- ' gericht diese Feststellung des LSG seiner Entscheidung nicht zugrunde legen (vgl° Urteil des BSG vom 240 Mai 1966 -1 RA 281/64-; Urteil des Bundesarbeitsgeriohts vom 145 Juli 1965, Arbeitsrechtliche Praxis Nr" 2 zu @ 276 BGB: "7. NJW 19659 2268)() Da das Revisionsgericht nicht befugt ist, insoweit eigene Feststellungen zu treffen, kann der Senat die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides vom 50 März 1961 nicht abschließend beurteileno Auf die Revision der Klägerin ist deshalb das Urteil des LSG mit den ihm zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen aufzuheben und die Sache zu neuer Entscheidung an äes LSG zurückzuverweisen (% 170 Abs" 2 Satz 2 SGG)".
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